Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte


Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte wurde am 10. Dezember 1948 von den Vereinten Nationen angenommen und wird dieses Jahr 60 Jahre alt. Sie war eine der ersten großen Errungenschaften der Vereinten Nationen und ist nach wie für das Leben der Menschen auf der ganzen Welt von entscheidender Bedeutung.

Sie wurde kurz nach Ende des Zweiten Weltkriegs ausgearbeitet und ist eine allgemeine Darstellung der Ziele und Bestrebungen für eine friedliche und gerechte Welt. Bis heute wurde sie in 200 Sprachen übersetzt und ist noch immer weltweit eines der bekanntesten und am häufigsten zitierten Menschenrechtsdokumente.

Die Ausarbeitung durch einen Ausschuss aus acht Personen aus Australien, Chile, China, Frankreich, dem Libanon, der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken, Großbritannien und den Vereinigten Staaten von Amerika hatte zwei Jahre in Anspruch genommen. Trotz einiger gegensätzlicher Ansichten kamen sie schließlich überein, die Prinzipien der Nichtdiskriminierung und der bürgerlichen, politischen, sozialen und wirtschaftlichen Rechte in das Dokument mit aufzunehmen, und vereinbarten, dass die Erklärung Allgemeingültigkeit haben müsse.
Eleanor Roosevelt, die den Vorsitz der Menschenrechtskommission in den ersten Jahren führte, hatte damals gefragt: “Wo fangen die allgemeinen Menschenrechte an? An den kleinen Orten, ganz nahe bei uns – so nah und so klein, dass sie auf kaum einer Karte der Welt verzeichnet sind. Das ist die Welt des Individuums, die Umgebung, in der es lebt, die Schule oder Hochschule, die es besucht, die Fabrik, der Bauernhof oder das Büro, in denen es arbeitet. Dort wünschen sich jeder Mann, jede Frau und jedes Kind Gerechtigkeit und Chancengleichheit und wollen gleichberechtigt, ohne Diskriminierung in Würde miteinander leben. Solange diese Rechte dort nichts bedeuten, bedeuten sie auch anderswo wenig. Solange der betroffene Bürger nichts für die Wahrung dieser Rechte in seinem Umfeld tut, werden wir vergeblich auf Fortschritt in der Welt warten.”

Am 10. Dezember 1948 verabschiedeten die 58 Mitgliedstaaten der Vollversammlung der Vereinten Nationen im Palais de Chaillot in Paris die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte. Die Versammlung proklamierte sie “als das von allen Völkern und Nationen zu erreichende gemeinsame Ideal”, nach dem der Einzelne und die Gesellschaft “sich bemühen, [...] durch fortschreitende nationale und internationale Maßnahmen ihre allgemeine und tatsächliche Anerkennung und Einhaltung [...] zu gewährleisten”.

Obwohl die Menschenrechtserklärung rechtlich nicht bindend ist, war sie der Auslöser von mehr als 60 weiteren Menschenrechtsinstrumenten, die einen internationalen Standard der Menschenrechte konstituieren, wie der Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte sowie der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte, die aber beide rechtsverbindlich sind. Zusammen mit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte bilden sie die Internationale Menschenrechtscharta.

Die Erklärung erkennt an, dass die “allen Mitgliedern der menschlichen Familie innewohnenden Würde und ihre gleichen und unveräußerlichen Rechte die Grundlage der Freiheit, der Gerechtigkeit und des Friedens in aller Welt bildet” und mit der Anerkennung der grundlegenden Rechte verbunden ist, die jeder Mensch anstrebt, nämlich unter anderem das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person, das Recht auf eine angemessene Lebenshaltung, das Recht, in anderen Ländern vor Verfolgungen Asyl zu suchen und zu genießen, das Recht auf Eigentum, das Recht auf freie Meinungsäußerung, das Recht auf Bildung, Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit und das Recht, nicht der Folter oder einer erniedrigenden Behandlung unterworfen zu werden. Dies sind naturgegebene Rechte, die alle Menschen des globalen Dorfs genießen – Männer, Frauen und Kinder und sämtliche gesellschaftliche Gruppen, auch die schwächsten – und nicht “Geschenke”, die nach Lust und Laune oder selbstherrlich verweigert, zurückgehalten oder gewährt werden können.
Mary Robinson, die im September 1997 die zweite UN-Hochkommissarin für Menschenrechte wurde, ist der Ansicht, dass “die Menschenrechte den Menschen gehören, dass es dabei um die Menschen und deren Rechte an jedem Ort der Welt geht”.

Laut der UN-Hauptabteilung Presse und Information (DPI) “liegt die Zukunft der Menschenrechte in unseren Händen. Wir alle müssen handeln, wenn Menschen- rechte verletzt werden. Der Staat und der Einzelne müssen die Verantwortung für die Realisierung und den wirksamen Schutz der Menschenrechte übernehmen.” (Quelle: United Nations Department of Public Information)


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